Versicherung darf keinen Schadensersatz von dem schadensverursachenden nichtehelichen Lebenspartner verlangen
Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsschaden nicht selbst verursacht und die Versicherung die Versicherungsleistung erbracht, ist diese berechtigt, von dem schadensverursachenden Dritten die Versicherungsleistung zurück zu fordern.
