
Informieren Sie nach Autounfall zuerst Ihre eigene Versicherung - auch dann, wenn Sie keine Schuld an dem Unfall hatten. Bei der Schadensfeststellung werden sie von KFZ-Sachverständigen der Versicherungen Ihres Unfallgegners regelmässig benachteiligt. Bei Inanspruchnahme von Mietwagen (Ersatzwagen) nach Autounfall und Reparaturservice müssen Sie mit der Versicherung Ihres Unfallgegners klären, ob Einschränkungen vorliegen oder die Kostenzusage auf Vertragswerkstätten eingeschränkt ist. Klären Sie diese Kosten mit der gegnerischen Versicherung im Zweifel ab, sonst bleiben Sie vielleicht auf den Rechnungen sitzen.