Frankfurter Allgemeine Zeitung am 23.11.2013: "Klassenkampf im Kiez"
...Allerdings darf der Eigenbedarf nicht vorgegaukelt werden, nur um die Miete nach jahrelang verpassten Erhöhungen ordentlich anzupassen. Für Anwalt Tarik Sharief ist das ein wichtiges Korrektiv, um Missbrauch zu verhindern: „Vorgeschobenen Eigenbedarf sehen die Gerichte nicht gerne“, berichtet er. „Der Vermieter macht sich dann schadensersatzpflichtig.“ Dann muss er erhöhte Miet-, Makler- und Umzugskosten tragen. Dafür gibt es keine Karenzzeit. Auch nach zwei Jahren können Gerichte noch einschreiten und wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs den Vermieter verurteilen. An den redlichen Absichten seines Mandanten hat Sharief keinen Zweifel: „Der Vermieter wollte einfach nur ein gemeinsames Heim in Berlin für sich und seine Tochter haben, welches er flexibel nutzen kann....“
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