Das Bundesverfassungsgerichts hat bereits im August 2009 entschieden, dass für die Dauervideoüberwachung eine gesetzliche Grundlage fehlt. Hierbei hatte das Gericht die Frage offen gelassen, ob die fehlende gesetzliche Grundlage zu einem Verwertungsverbot von Videoaufnahmen führt. Nunmehr hat das OLG Oldenburg diese Frage zugunsten der
Autofahrer entschieden.