
Wenn Sie den Unfallschaden selbst regulieren verschenken Sie in vielen Fällen Geld. Lassen Sie Ihren eigenen Schaden durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen belegen. Seien Sie vorsichtig mit Vorauszahlungen für Leihwagen nach Unfall: die Kostenerstattung erfolgt erst nach erfolgter Reparatur! Solange stehen Sie gegenüber der Mietwagenfirma selbst in der Pflicht. Vermeiden Sie also auf jeden Fall Mondpreise von Mietwagenfirmen. Viele Ihrer Ansprüche, wie Schmerzensgeld, Sachverständigenkosten, Aufwandsentschädigung können von Ihrem Anwalt auch bei eigener Teilschuld geltend gemacht werden. Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen Sie sich von einem im Verkehsrecht tätigen Anwalt beraten.