Autounfälle im Ausland - Frankreich, Italien oder Spanien - bringen wegen der Sprachprobleme und anderer Rechtslagen ganz neue Probleme mit sich. Ein Anwalt im Inland kann auch bei Unfällen im Ausland weiterhelfen. Besorgend Sie sich auch bei Unfällen im Ausland so früh wie möglich ein ärztliches Attest über Verletzungen. Wenn Die Ausländische Versicherung nicht oder schleppend kommuniziert oder nicht bezahlt, bekommen Sie auch Hilfe im Inland: Der Verein für Verkehrsopferhilfe in Hamburg ist ansprechbar. Mit Hilfe eines deutschen Anwalts können Sie eine ausländische Versicherung auch im Inland verklagen. Dabei müssen sie durch Konsultation eines Anwalts für Verkehrsrecht berücksichtigen, welche Rechtslage - die ausländische oder die inländische - für Sie vorteilhafter ist.