Verkehrsrecht

Autounfall - Richtiges Verhalten am Unfallsort

Vom 22.08.2021

Nach einem Verkehrsunfall ist jeder aufgeregt. Zunächst ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle abzusichern, falls erforderlich, erste Hilfe zu leisten und einen Krankenwagen zu rufen.

Autounfall - Richtiges Verhalten am Unfallsort

Unbeteiligte sind wichtige Zeugen

Versuchen Sie direkt nach dem Unfall zur Beweissicherung Name und Anschrift von möglichen Zeugen zu notieren. Dies sollte möglichst unverzüglich erfolgen, denn oft entfernen sich die für Sie wichtigen unabhängigen Zeugen kurz nach dem Verkehrsunfall vom Unfallort. Machen Sie außerdem unmittelbar nach dem Verkehrsunfall Fotos von der gesamten Unfallstelle und den Unfallfahrzeugen. Die Beweissicherung ist selbst dann notwendig, wenn der Unfallgegner sein Verschulden an dem Verkehrsunfall einräumt. Selbst wenn der Unfallgegner seine Schuld am Unfallort einräumt, kommt es vor, dass er dies gegenüber seiner Versicherung abstreitet und plötzlich einen ganz anderen Sachverhalt schildert.

Fotografische Schadensdokumentation nach Autounfall

Sollten Sie sehen, dass das andere Fahrzeug bereits Vorschäden hat, fotografieren Sie auch diese. Teilweise braucht ihre Versicherung den Schaden des Gegners nicht zu ersetzen, wenn dieser versucht auch Vorschäden mit ihrer Versicherung abzurechnen.

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Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen

Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, ohne die Personalien mit dem Unfallgegner auszutauschen. Füllen sie mit dem Unfallgegegner den Europäischen Unfallbericht aus, den Sie sich vorab aus dem Internet herunterladen und in Ihrem Fahrzeug aufbewahren sollten. Sollte keine andere Person am Unfallort anwesend sein, reicht es nicht aus, einen Zettel mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse an dem beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.

Wann muß die Polizei benachrichtig werden?

Wenn der Verkehrsunfall keinen Bagatellschaden an dem anderen Fahrzeug verursacht hat oder der Unfallgegner nicht am Unfallort ist, sollten Sie die Polizei rufen. Unbedingt sollten Sie die Polizei rufen, wenn Sie bemerken, dass der Unfallgegner Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat. In diesen Fällen kommt immer ein Mitverschulden des Unfallgegners in Betracht. Gegenüber der Polizei haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht, von dem Sie bei einer unklaren Haftungsfrage auch Gebrauch machen sollten.

Schuldanerkenntnisse nach Autounfall sind schädlich

Geben Sie kein Schuldanerkenntnis am Unfallort ab, denn dies kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Wenn die Polizei behauptet, dass Sie Schuld an dem Unfall haben, ist dies, außer bei einem eindeutigen Verkehrsverstoß, nur eine Rechtsmeinung der Polizei und besagt nicht, dass Sie tatsächlich Schuld an dem Unfall haben. Deshalb sollten Sie bei einem unklaren Verkehrsverstoß nicht das von der Polizei geforderte Verwarnungsgeld zahlen.

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