Versicherung, Ersatzwagen und Nutzungsausfall des PKW
Nachdem Sie den ersten Schock überwunden haben und wieder zu Hause sind, müssen Sie unverzüglich Ihre eigene Versicherung über den Unfall informieren. Dies gilt auch, wenn Sie der Meinung sind keine Schuld an dem Unfall zu haben. Ihre Angaben gegenüber Ihrer Versicherung müssen der Wahrheit entsprechen, ansonsten kann Ihre Haftpflichtversicherung einen Teil des an den Geschädigten gezahlten Schadensersatzes von Ihnen zurückfordern. Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung gehen Sie bei falschen Angaben gegenüber Ihrer Versicherung sogar das Risiko ein, dass diese überhaupt nicht zahlen muss.
Vorsicht bei KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung
Die gegnerische Versicherung kann über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden. Die gegnerische Versicherung wird versuchen möglichst schnell mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um den Schaden in ihrem Interesse kostengünstig zu regulieren. Dies liegt in der Regel nicht in Ihrem Interesse, denn die Sachverständigen der Versicherung schätzen den Schaden in der Regel erheblich niedriger, als der von Ihnen beauftragte und in der aktuellen Rechtsprechung bewanderte unabhängige Sachverständige. Bei der Schadensregulierung durch die Versicherung ohne einen Anwalt werden häufig Ihnen zustehende Schadensersatzansprüche nicht mit berücksichtigt.
Eigene Versicherung nach Unfall auch bei Fremdverschulden informieren
Die Kaskoversicherung (Voll- und Teilkaskoversicherung) sollte über den Unfall unverzüglich informiert werden, aber nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie mindestens eine Teilschuld an dem Unfall haben oder die gegnerische Versicherung Ewigkeiten benötigt, um den Schaden zu regulieren. Ansonsten gehen Sie das Risiko ein, dass die gegnerische Versicherung Ihre Höherstufung nicht übernehmen muss. Die Kaskoversicherung ist nicht verpflichtet, für die Kosten des von Ihnen beauftragten Gutachters aufzukommen. In einigen Versicherungsvertragsbedingungen ist geregelt, dass Sie verpflichtet sind, die von Ihrer Versicherung vorgeschlagene Werkstatt mit der Reparatur zu beauftragen oder die von der Versicherung vermittelte Mietwagenfirma zu nehmen. Damit keine unnötigen Kosten auf Sie zukommen, ist es ratsam sich gleichzeitig mit der Unfallmeldung bei Ihrer Kaskoversicherung über Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu informieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Ersatzwagen nach Unfall: Preisrahmen mit der gegnerischen Versicherung klären
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung nicht verpflichtet, die Phantasiepreise einiger Mietwagenfirmen zu übernehmen. Lassen Sie sich bei der Anmietung eines Fahrzeuges im Mietvertrag bestätigen, dass die Mietwagenkosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.