Versicherungsrecht

Fehler bei Beratung und Versicherungsabschluss

Vom 22.08.2021

Gerade die fehlerhafte Beratung durch die Versicherungsagenten hat zur Folge, dass die Versicherungsnehmer trotz Prämienzahlung im Schadensfall ihre Versicherungsleistung nicht erhalten. Der im Versicherungsrecht tätige Anwalt erlebt, dass den Versicherungsnehmern Versicherungen verkauft wurden, die ihren Bedürfnissen nicht entsprachen.

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Beratungsbedingte fehlerhafte Angaben

Versicherungsagenten füllen den Versicherungsantrag bewusst falsch aus, um die zu zahlende Versicherungsprämie günstiger erscheinen zu lassen. Für den Versicherungsnehmer hat dies zur Folge, dass er die Gefahr eingeht, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.

Versicherer haben Informationspflichten

Es kommt vor, dass die Versicherungsvertragsbedingungen dem Versicherungsnehmer nicht übergeben werden, so dass dieser keine Kenntnis von seinen Pflichten hat, deren Einhaltung die Voraussetzung für den Erhalt der vollen Versicherungssumme ist. In diesem Fall kann sich die Versicherung in der Regel nicht auf ihre Leistungsfreiheit berufen, selbst wenn der Versicherungsnehmer gegen Vertragsbedingungen verstoßen hat.

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