Mietrecht

Hannoversche Allgemeine Zeitung am 27.11.2013: "Eigenbedarf gilt - auch bei seltener Nutzung"

Vom 01.05.2020

Darf ein Wohnungsbesitzer Mietern wegen Eigenbedarf kündigen, auch wenn er die Räume nur ein paar Tage im Monat benötigt? Das Landgericht Berlin verkündete vor Kurzem: Ja, das ist in Ordnung. Nutznießer dieser Entscheidung ist ein Chefarzt, der mit seiner Familie in Hannover lebt.

Hannoversche Allgemeine Zeitung am 27.11.2013: "Eigenbedarf gilt - auch bei seltener Nutzung"

Die Verfassungsbeschwerde des Spezialisten Kleine-Cosack richtet sich auch gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts, keine Revision beim Bundesgerichtshof zuzulassen - obwohl es dem Rechtsanwalt zufolge noch keine Entscheidung der höchsten Instanz gebe, ob Eigenbedarfskündigungen wegen Kurzbesuchen zulässig seien.

„Wenig Aussicht auf Erfolg“ hat die Verfassungsbeschwerde nach Ansicht des Berliner Anwalts Tarik Sharief, der den Arzt vor Ort vertritt. Es genüge das nachvollziehbare und berechtigte Interesse des Vermieters an der Wohnung. Auszugstermin ist der 30. November.

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