Verkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht einschalten

Vom 01.01.2023

Viele verschenken Geld, wenn sie nach Autounfall den Schaden selbst regulieren. Außer bei einem Bagatellschaden sollten Sie die Schadenshöhe durch ein Sachverständigengutachten belegen lassen.

Anwalt für Verkehrsrecht einschalten

Fragen Sie bei kleineren Schäden (Kratzer, Dellen,etc.) den Sachverständigen vor dessen Beauftragung , ob die gegnerische Versicherung seine Kosten zu tragen hat. Es ist von Vorteil, einen Sachverständigen in Ihrem Gerichtsbezirk zu nehmen, denn die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kann zu einzelnen Schadenspositionen regional unterschiedlich sein. Der Sachverständige dokumentiert in seinem Gutachten die Schadenshöhe.

 

Sachverständigengutachten entscheidend für hinreichende Schadensregulierung

Er macht Fotos von den Unfallschäden, beziffert die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer und den sog. merkantilen Minderwert. Geben Sie gegenüber dem Sachverständigen Vorschäden an dem verunfallten Fahrzeug an. Sie gehen ansonsten das Risiko ein, dass der Sachverständige kein gerichtsverwertbares Gutachten erstellen kann.

 

Kostenfalle: Erstattung der Kosten für einen Leihwagen erst nach erfolgter Reparatur

Die Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten erhalten Sie nur, wenn tatsächlich eine Reparatur stattgefunden hat. Mietwagenfirmen verlangen bei der Anmietung in der Regel keinen Vorschuss, sondern lassen sich Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung abtreten. Besteht dieser Anspruch gegen die Versicherung nicht oder zahlt diese nicht, wendet sich die Mietwagenfirma an Sie.

 

Teilschuld und Kaskoversicherung: Richtige Schadensregulierung wichtig

Wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besitzen und Sie eine Teilschuld an dem Unfall haben, wird der von Ihnen beauftragte Anwalt für Verkehrsrecht Ihr sogenanntes Quotenvorrecht beachten. Ihre Kaskoversicherung kommt in der Regel nur für den Sachschaden auf. Dies bedeutet, dass Sie die verbleibenden Schäden (z.B. Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld, Aufwandsentschädigung etc.) gegebenenfalls trotz einer Mithaftung vollständig von der gegnerischen Versicherung erstattet erhalten. Dies kann nur eine beispielhafte Aufzählung sein.

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