Verkehrsrecht

Bundesgerichtshof stoppt die Kürzungen der Haftplichtversicherungen bei den Reparaturkosten

Vom 11.03.2019

Die Haftpflichtversicherungen haben immer wieder die von den Sachverständigen berechneten [Reparaturkosten für die Reparatur eines Unfallschadens ](https://rechtsklarheit.de/verkehrsrecht/anwalt-berlin-verkehrsrecht-versicherungsrecht-gibt-hinweise-bei-einem-verkehrsunfall-autounfall "Was tun nach dem Autounfall ? Schadensmeldung, Schmerzensgeld, Zeugen finden, Anwalt kontaktieren")in einer markengebundenen Fachwerkstatt gekürzt. Als Begründung führten sie aus, dass es gleichwertige freie Werkstätten gäbe, die kostengünstiger seien.

Bundesgerichtshof stoppt die Kürzungen der Haftplichtversicherungen bei den Reparaturkosten

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte bei seiner Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Kosten für eine Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht muss der, der den Unfallschaden hat, sich nur auf eine günstigere Reparatur in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen lassen, wenn die Versicherung darlegen und ggf. beweisen kann, dass diese Reparatur vom Qualitätsstandard die der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Ist dies der Fall, kann es für den durch den Unfall Geschädigten gleichwohl unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von drei Jahren. Auch bei älteren Kraftfahrzeugen kann es für den durch den Unfall Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Es ist die Frage, ob die Haftpflichtversicherungen diese Rechtsprechung beachten werden. Das Kammergericht Berlin oder das OLG Düsseldorf haben bereits entsprechende Urteile erlassen, welche von den Versicherungen stets ignoriert wurden. Erst wenn der im Verkehrsrecht tätige Anwalt die Versicherung auf die entsprechende Rechtsprechung hinwies oder Klage erhob, haben die Versicherungen eingelenkt und die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt gezahlt. Viele Versicherungen probieren erst einmal zu kürzen. Anscheinend sparen sie durch die Kürzungen mehr Geld ein als sie durch Prozesse ausgeben.

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