Mietrecht

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter zu bestätigen, dass keine Mietschulden bestehen

Vom 13.02.2019

Viele Vermieter verlangen von dem potentiellen Mieter die Bestätigung des alten Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen. Für den Mieter hat dies den Nachteil, dass wenn er berechtigt die Miete z.B. wegen Schimmel in der Wohnung gemindert hatte, er keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von dem alten Vermieter erhält.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter zu bestätigen, dass keine Mietschulden bestehen

Ein Teil der Vermieter weigern sich generell, dem Mieter zu bestätigen, dass keine Mietschulden bestehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter gegen den ehemaligen Vermieter keinen Anspruch auf Bestätigung hat, dass hinsichtlich des alten Mietverhältnisses keine Mietschulden bestehen. Wenn diese Verpflichtung nicht ausdrücklich im Mietvertrag aufgenommen wurde, besteht ein Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung weder als mietvertragliche Nebenpflicht noch aus Gewohnheitsrecht. Der Vermieter ist nicht verpflichtet seine Rechtsposition zu gefährden, indem er dem Mieter gegebenenfalls zu Unrecht bestätigt, dass keine Mietschulden bestehen. Der Mieter ist in der Lage anhand seiner Kontoauszüge und Quittungen des Vermieters selber zu überprüfen, ob Mietschulden bestehen. Auch eine Pflicht zur Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aufgrund einer entstandenen Verkehrssitte kann in der Regel nicht angenommen werden. Dieses Urteil wird dazu führen, dass potentielle Mieter bei der Wohnungsbewerbung teilweise sagen werden, dass der Vermieter sich generell weigere eine Mietschuldensfreiheitsbescheinigung auszustellen. Ein Teil der Vermieter wird sich dann den Namen des alten Vermieters geben lassen und telefonisch erkundigen, ob Mietschulden bestehen.

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