Prozesskostenhilfe: Staatshilfe bei Bedürftigkeit

Vom 09.04.2019

Wenn jemand sein Recht sucht, aber bedürftig ist, bewilligt der Staat Prozesskostenhilfe (PKH). Der Anwalt stellt für seinen bedürftigen Mandanten mit der Klageschrift oder der Klageerwiderung einen Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht.

Prozesskostenhilfe: Staatshilfe bei Bedürftigkeit

Die Bewilligung durch das Gericht hängt davon ab,

  • dass der Antragsteller bedürftig ist (geringes Einkommen, kein Vermögen)
  • dass die Sache Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist
  • dass entsprechende Formular mit Belegen und Antragsschrift beim Gericht eingereicht wird.

Prozesskostenhilfe nur bei Bedürftigkeit

Ob Sie bedürftig sind, können Sie selber mit dem Prozesskostenhilferechner errechnen. Diesen müssen Sie auf Ihrer Festplatte speichern. Nachdem Sie sämtliche Angaben eingegeben haben, errechnet der Prozesskostenhilferechner, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben - mit oder ohne Ratenzahlung. Das Einkommen Familienangehöriger wird bei Ihrem Einkommen nicht mitberücksichtigt.

Prozesskostenhilfe: Angehörige zahlen mit

Haben Sie ein geringes Einkommen und Ihre unterhaltspflichtigen Familienangehörigen ein hohes Einkommen, kann vor der Gewährung von PKH gegebenenfalls von Ihnen verlangt werden, dass Sie zunächst einen Prozesskostenvorschuss gerichtlich gegen Ihren unterhaltspflichtigen Familienangehörigen geltend machen.

Prozesskostenhilfe deckt nicht alle Kosten ab

Die Prozesskostenhilfe übernimmt nicht sämtliche Kosten des Rechtsstreits. Im Falle des Unterliegens müssen Sie die gegnerischen Anwaltsgebühren selber zahlen, soweit diese Ihnen auferlegt werden. Im Familien- und Arbeitsrecht gibt es allerdings viele Fälle, bei denen die Gegenseite ihre eigenen Anwaltskosten immer selber tragen muss. Selbst Ihre eigenen Anwaltskosten werden im Rahmen der Prozesskostenhilfe nicht immer in voller Höhe von der Staatskasse getragen. Es gibt Fälle, bei denen Ihr Anwalt neben der Prozesskostenhilfe von Ihnen eine weitere Vergütung verlangen kann. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Anwalt zur Verfügung.

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Prozesskostenhilfe nach Erfolgsprüfung durch das Gericht

Der Rechtsstreit muss nach der Auffassung des Gerichts Aussicht auf Erfolg haben. Der Anwalt wird somit mit dem Prozesskostenhilfeantrag einen Entwurf der Klageschrift bei Gericht einreichen. Ist das Gericht der Meinung, die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wird es dem Prozesskostenhilfeantrag stattgeben. Die durch den Prozesskostenhilfeantrag entstandenen Anwaltskosten werden dann von der Prozesskostenhilfe übernommen. Auch wenn Sie verklagt werden, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet oft erst in der mündlichen Verhandlung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten. Der Anwalt hat bis zu diesem Zeitpunkt bereits die Klageerwiderung und weitere Schriftsätze bei Gericht eingereicht. Aus diesem Grunde nimmt er von dem Beklagten bevor er tätig wird einen Vorschuss. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Hinweisblatt zur Prozesskostenhilfe. Nachdem der Prozesskostenhilferechner errechnet hat, dass Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, füllen sie die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (PKH) aus. Außerdem müssen die erforderlichen Nachweise dieser Erklärung beigefügt werden. Weitere Erläuterungen und Ausfüllhinweise finden Sie auf dem Hinweisblatt zur Prozesskostenhilfe.

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