Eine pauschale Telefonauskunft eines Anwalts ist für die sachgerechte Beurteilung eines Rechtsfalls in der Regel ungeeignet. Die Anrufer teilen bei einer telefonischen Beratung nicht alle relevanten Umstände des Sachverhalts mit.
Der Anwalt wiederum kann während eines Telefonats keine Gesetzestexte und Kommentare studieren. Er kann die Verträge und den geführten Schriftwechsel nicht prüfen, um eine sachgerechte Auskunft zu geben. Sie haben über Ihre Versicherung im Schadensfall den Anspruch auf eine Erstberatung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.
Auf dieses Recht sollten Sie nicht verzichten, nur damit Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten einspart. Manche Versicherungen empfehlen mit der Deckungszusage einen Anwalt, der den Schadensfall bearbeiten kann. Diese Rechtsanwälte stehen in einer Vertragsbeziehung zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, ohne dass Sie den Inhalt dieser Vereinbarung kennen. Warum sollten Sie auf Ihr versichertes Recht auf freie Anwaltswahl verzichten und nicht einen kompetenten Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen?
Nicht jeder Rechtsstreit wird von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Es kommt auf den Inhalt des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrages an, ob und in welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung für den Schadensfall aufkommt. Soll der Anwalt für Sie die Deckungszusage einholen, ist es ratsam, diesem den Rechtsschutzversicherungsvertrag vorzulegen. Besprechen Sie außerdem mit dem Anwalt, inwieweit dieser für Sie kostenlos die Deckungszusage einholt. Grundsätzlich hat der Anwalt auch einen Gebührenanspruch für die Einholung der Deckungszusage. Wir verzichten in der Regel auf diese Gebühren, wenn die Deckungszusage unkompliziert von Ihrer Versicherung erteilt wird. Unsere in Berlin tätigen Anwälte freuen sich auf Ihre Anfrage in konkreten Rechtsfragen.