Sachverständiger: Wer verursacht den Schaden bei Feuchtigkeits und Schimmelpilzschäden?

Vom 05.01.2021

Aus meiner Berufserfahrung kann bei Streitigkeiten über die Schadensverursachung bei Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden das Einschalten eines Sachverständigen für Mieter und Vermieter entscheidend sein. Ein vorprozessuales Sachverständigengutachten senkt das Prozessrisiko sowohl für den Mieter als auch den Vermieter.

Sachverständiger: Wer verursacht den Schaden bei Feuchtigkeits und Schimmelpilzschäden?

Der Sachverständige hilft im Streit um Schimmel in der Wohnung einen Prozess vermeiden

Wenn dem Mieter aufgrund des Sachverständigengutachtens kein Verschulden an Schimmel- oder sonstigen Feuchtigkeitsschäden nachgewiesen werden kann, vermeidet der Vermieter die erheblichen Prozesskosten.

Stellt sich heraus, dass allein der Mieter die Feuchtigkeitsschäden verursacht hat, können die Kosten für die Beseitigung des Feuchtigkeitsschadens sowie des Sachverständigengutachtens prozessual als Schadensersatzanspruch gegen den Mieter geltend gemacht werden. Das Sachverständigengutachten dient aber auch als solide Grundlage für eine außergerichtliche Einigung.

Das Sachverständigengutachten kann Gerichtskosten vermeiden

Ergibt das von dem Mieter beauftragte Sachverständigengutachten vorprozessual, dass ausschließlich der Mieter den Feuchtigkeitsschaden verursacht hat, sollte der Mieter den Feuchtigkeitsschaden auf seine Kosten beseitigen, bevor der Vermieter als Schadensersatz die ortsüblichen Kosten der Beseitigung verlangt.

Das Privatgutachten kann im Streit um Schimmel in der Wohnung vor Gericht helfen

Im Rahmen eines Prozesses kann die Überprüfung eines gerichtlichen Gutachtens durch ein Privatgutachten sinnvoll sein. Der Sachverständige wird das gerichtliche Gutachten überprüfen und gegebenenfalls feststellen, dass das gerichtliche Gutachten nicht beweistauglich ist.

Sachverständige können die Schadensmeldung bei Versicherungen fördern

Auch bei aufgetretenen Wasserschäden kann die Einschaltung eines Sachverständigen sowohl für die Ermittlung der Schadensursache als auch der Schadenshöhe zur Geltendmachung von Schadensersatz oder Versicherungsleistungen erforderlich sein.

Es sollte mit dem Anwalt oder dem Sachverständigen vor der Beauftragung besprochen werden, ob die Einschaltung eines Sachverständigen zweckmäßig ist.

Weitere Informationen zur Begutachtung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden finden Sie auf der Seite des Sachverständigenbüros FSE Holger Gerken unter www.Gebaeude-Schimmelpilze.de

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