Mietrecht

Modernisierungsankündigung zur Mietervertreibung

Vom 01.08.2022

Die für den Mieter auch vorteilhafte Modernisierungsmaßnahme wird häufig von den Eigentümern zur Mietervertreibung genutzt. Der Mieter erhält eine Modernisierungsankündigung, aus der sich ergibt, dass er sich nach der Modernisierungsmaßnahme die Wohnung nicht mehr leisten kann.

Modernisierungsankündigung zur Mietervertreibung

In der Regel läuft es dergestalt ab. Ein Mietshaus in begehrter Wohnlage wird zu einem niedrigen Preis aufgrund der geringen Mieteinnahmen an einen Investor verkauft.

Der Investor überlegt, wie er die weit unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietungen liegende Miete erhöhen kann. Teilweise beabsichtigt er, die Wohnungen einzeln und unvermietet zu verkaufen. Hat die Entmietung oder Neuvermietung zu einem höheren Mietpreis stattgefunden, kann der Investor auch das Mietshaus als Ganzes gewinnbringend verkaufen. 

Die Mieter erhalten nach dem Erwerb von dem Investor eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Anschließend erhalten sie eine Modernisierungsankündigung, aus der sich ergibt, dass der zu zahlende Mietpreis sich nach der Modernisierungsmaßnahme aufgrund exorbitant hoher Baukosten verdoppelt bis verdreifacht.

Es werden horrende Baukosten für energetische Sanierungen des Gebäudes veranschlagt, die nicht einmal ansatzweise durch die Energieeinsparung aufgefangen werden. Drittmittel oder Instandsetzungskosten werden nicht von den Baukosten, die die Grundlage für die Mieterhöhung bilden, zum Abzug gebracht. 

Die Mieter, die nunmehr gleich den Mietvertrag kündigen, geben zu früh auf. In der Regel erhalten die Mieter, die sich gegen solche Modernisierungsmaßnahmen wehren nicht unerhebliche Abfindungen für ihren Auszug oder man einigt sich auf eine moderate Mieterhöhung. Auch habe ich bereits erlebt, dass die Eigentümer die Klage auf Zustimmung zur Modernisierungsmaßnahme zurückgenommen haben, wenn eine ausreichende Anzahl von Mietern bereits ausgezogen sind oder alle Mieter des Hauses sich gemeinsam wehren.

Auch wenn der Eigentümer des Hauses mit der Modernisierungsmaßnahme tatsächlich nur eine Wohnwerterhöhung beabsichtigt, sollte der Maßnahme nicht ungeprüft zugestimmt werden. So kann zum Beispiel der Mieter der Modernisierungsmaßnahme widersprechen, wenn diese für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Auch gibt es formale und inhaltliche Vorgaben, die die Modernisierungsankündigung einhalten muss.

Mietervereine und Anwälte stehen den Mietern unterstützend zur Seite, damit in den Großstädten die gewachsene Gemeinschaft erhalten bleiben kann.

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