Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können, dass diese Kündigung unwirksam ist. In diesen Fällen ist er dem Mieter zum Ersatz des aus der unberechtigten Kündigung entstandenen Schadens verpflichtet. Der zu ersetzende Schaden umfasst u.a. die Rechtsanwaltskosten, Kosten für die Beschaffung von Ersatzräumen, eine etwaige Mietdifferenz oder die Kosten für den Umzug in die alte Wohnung.