Versicherungsrecht

Die Beschwerden der Versicherten beim Versicherungsombudsmann sowie bei Anwälten über das Verhalten von Versicherungen nehmen seit Jahren dramatisch zu. Hierzu zählt unter anderem

Versicherungsrecht

Beratungsfehler

Versicherungsrecht - Fehler bei Beratung und Versicherungsabschluss

Der Anwalt in Berlin für Versicherungsrecht prüft Klage und Kostenrisiko bei ungesetzlichen Versicherungsbedingungen. Gerade die fehlerhafte Beratung durch die Versicherungsagenten hat zur Folge, dass die Versicherungsnehmer trotz Prämienzahlung im Schadensfall ihre Versicherungsleistung nicht erhalten. Der im Versicherungsrecht tätige Anwalt erlebt, dass den Versicherungsnehmern Versicherungen verkauft wurden, die ihren Bedürfnissen nicht entsprachen.

Beratungsbedingte fehlerhafte Angaben

Versicherungsagenten füllen den Versicherungsantrag bewusst falsch aus, um die zu zahlende Versicherungsprämie günstiger erscheinen zu lassen. Für den Versicherungsnehmer hat dies zur Folge, dass er die Gefahr eingeht, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.

Versicherer haben Informationspflichten

Es kommt vor, dass die Versicherungsvertragsbedingungen dem Versicherungsnehmer nicht übergeben werden, so dass dieser keine Kenntnis von seinen Pflichten hat, deren Einhaltung die Voraussetzung für den Erhalt der vollen Versicherungssumme ist. In diesem Fall kann sich die Versicherung in der Regel nicht auf ihre Leistungsfreiheit berufen, selbst wenn der Versicherungsnehmer gegen Vertragsbedingungen verstoßen hat.

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Versicherungsbedingungen

Viele Klauseln in den Versicherungsbedingungen sind sowohl für den Laien als auch für Mitarbeiter der Versicherung unverständlich. So hat der im Versicherungsrecht tätige Anwalt es erlebt, dass die Versicherungsagenten und die Schadensbearbeiter der Versicherungen ihre Bedingungen sowohl bewusst als auch unbewusst fehlerhaft auslegen.

Versicherungsklauseln sind teilweise unwirksam

Viele Klauseln der Versicherungen wurden deshalb von dem Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung der Grundrechte und dem Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt oder zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt. Der Bundesgerichtshof berücksichtigt außerdem, dass das Vertragswerk der Versicherungen dem Versicherungsnehmer nahezu unbekannt ist. Der Versicherer hat neben der Übergabe der Versicherungsbedingungen sowohl beim Verkauf der Versicherung als auch im Schadensfall besondere Informationspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer. Diesen Informationspflichten kommen die Versicherungen oft nicht nach.

Im Schadensfall führt nicht jede Verletzung einer Vertragsbedingung zum Verlust des Versicherungsschutzes

Als weitere Einschränkungen verlangt der Gesetzgeber, dass der Versicherungsnehmer die Vertragsbedingung schlechthin unentschuldbar verletzt haben muss, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (grob fahrlässig) oder die Verletzung der Vertragsbedingung bewusst in Kauf nahm (Vorsatz). Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Versicherungsbedingungen hat der Versicherungsnehmer in der Regel einen Anspruch auf einen Teil der Versicherungssumme, bei Vorsatz wird die Versicherung vollständig leistungsfrei. Selbst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung noch erhalten, wenn er nachweist, dass die Verletzung der Vertragsbedingung keinen Einfluss auf den aufgetretenen Schaden hatte. Dies kann und soll nur eine beispielhafte Aufzählung sein.

Schadensbearbeitung

Der im Versicherungsrecht tätige Anwalt muss immer wieder feststellen, dass der Schaden durch die Versicherungen überhaupt nicht oder nur schleppend reguliert wird. Der Preisdruck unter den Versicherungen macht sich auch bei dem Regulierungsverhalten der Versicherung bemerkbar. Die Versicherungen versuchen ihren Gewinn zu maximieren, indem sie möglichst viele Versicherungen abschließen, Personal einsparen und nach Möglichkeit im Schadensfall nicht zahlen.

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Falsche Risikobewertung der Versicherung

Die Personalkosteneinsparungen bei den Versicherungen führt dazu, dass viele Versicherungen das zu versichernde Objekt nicht vor Vertragsabschluss untersuchen. Dies hat zur Folge, dass diese Versicherungen das zu versichernde Risiko nicht kennen. Häufen sich bei einer Versicherung die Schadensfälle, weil diese zu viele schadensgeneigte Objekte mit einer zu niedrigen Prämie versichert hat, versucht diese ihren Gewinn zu halten, indem sie bei den Versicherungsleistungen spart.

Der Anwalt hilft Ihnen, die Leistungspflicht des Versicherers durchzusetzen

So wird Versicherungsnehmern z.B. bei einem Brandschaden oder Wasserschaden mitgeteilt, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise leisten wird, weil der Versicherungsnehmer seine Vertragspflichten verletzt habe. Erst nachdem ein Anwalt eingeschaltet wurde, zeigt sich die Versicherung oft zahlungsbereit.

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