Mietrecht

Mietrecht in Berlin ist oft umstritten - Renovierungspflicht, Wasserschaden, Reparaturen und Räumung

Mietrecht

Mietrecht in Berlin

Berlin ist eine Millionenstadt, in der die Meisten zur Miete wohnen. Dass es in einer Mieterstadt oftmals zu Problemen zwischen Mietern und Vermietern kommt, ist unausweichlich. Häufig entstehen Rechtsprobleme sowohl bei Wohnraum- als auch Gewerberaummietverträgen. Grund hierfür ist oft eine Fehlinterpretation von Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag.

In den komplexen Fragen des Mietrechts zählt die Erfahrung des Anwalts. Bei Schönheitsreparaturen, Eigenbedarfskündigungen, Wasser- und Schimmelschäden sowie bei Mietminderung gibt es oft keine einfache Antwort. Der erfahrene Anwalt im Mietrecht muss nicht immer den direkten Weg wählen, um Ihr Ziel durchzusetzen. Manchmal ist es auch sinnvoll unabhängig von der Rechtslage eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten gut leben können.

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Schönheitsreparaturen

Mietrecht und Mietverträge in Berlin: Der Streit um Schönheitsreparaturen und Renovierung bei Auszug

Oftmals ist der Mieter in Mietverträgen nicht wirksam zur Ausführung von fälligen Schönheitsreparaturen oder zur Renovierung bei Auszug verpflichtet. Die Rechtsprechung hat bereits eine Vielzahl von Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt. Dem Mieter und Vermieter wird dringend angeraten, bevor sie sich vor Gericht über die Ausführung von anstehenden Schönheitsreparaturen oder um die Renovierung bei Auszug streiten, den Mietvertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen. Nur dieser kann aufgrund der komplizierten Rechtsprechung beurteilen, ob im Einzelfall die Vertragsklausel zur Renovierung bei Auszug wirksam ist oder nicht.

Prüfung des Mietvertrages durch einen Anwalt in Berlin kann Probleme wegen Schönheitsreparaturen oder Renovierung beim Auszug vermeiden

Wenn der Mieter den Prozess verliert, muss er meistens neben den Prozesskosten die ortsüblichen Renovierungskosten tragen. Die Kosten für die Renovierung bei Auszug betragen in der Regel mehrere tausend Euro. Der Anwalt wird außerdem prüfen, ob der Vermieter einen Schadensersatzanspruch wegen übermäßiger Abnutzung oder unsachgemäßem Gebrauch der Wohnung gegen den Mieter hat. Diesen Schadensersatzanspruch kann der Vermieter selbst dann geltend machen, wenn die Vereinbarung im Mietvertrag zur Renovierung bei Auszug oder Schönheitsreparaturen unwirksam ist.

Ist die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag nicht gültig, muss der Vermieter Auslagen für Renovierung beim Auszug ersetzen

Der Bundesgerichtshof hat dem Mieter einen Anspruch auf Kostenerstattung für von ihm ausgeführte Schönheitsreparaturen zugesprochen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen oder Renovierung beim Auszug unwirksam ist. Dies bedeutet für den Vermieter, dass er neben den Prozesskosten auch die Aufwendungen zu erstatten hat, die der Mieter während des Mietverhältnisses zur Ausführung von Schönheitsreparaturen hatte.

Im Rahmen der Schadensersatz- und Rückgabepflicht kann der Mieter zur malermäßigen Instandsetzung der Wohnung verpflichtet sein.

Selbst wenn dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen nicht wirksam übertragen wurde, kann der Vermieter Schadensersatzansprüche gegen den Mieter haben. Hat der Mieter während der Mietzeit die angemieteten Räume beschädigt oder sie übermäßig verschlissen, so hat er dem Vermieter den daraus entstandenen Schaden zu erstatten. Eine solche übermäßige Beanspruchung der Mietsache kann zum Beispiel durch die starke Abnutzung von Dielen- oder Parkettboden, Rotweinflecken, Kaffee usw. auf einem zur Wohnung gehörenden Teppichboden oder Flecken an den Wänden gegeben sein. Solche Schäden werden von den Gerichten als Schäden wegen übermäßiger Beanspruchung der Mietsache beurteilt. Diese muss der Mieter unabhängig von der Regelung in dem Mietvertrag zur Übernahme von Schönheitsreparaturen oder Renovierungspflicht beim Auszug spätestens am Ende des Mietverhältnisses beseitigen.

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Gewerbemietvertrag

Mietrecht: Der Gewerbemietvertrag kann existenzbedrohend sein

Der Anwalt für Mietrecht überprüft auch Gewerbemietverträge. Gewerbetreibende unterzeichnen oft Mietverträge völlig unkritisch. Hierbei verkennen sie, dass ein Gewerbemietvertrag existenzgefährdende Belastungen bis zu mehreren hunderttausend Euro beinhalten kann. Sie sehen zunächst nur das vermeintlich günstige Mietangebot, ohne die für den Gewerbemieter finanziell nachteiligen Klauseln zu erkennen. Oft kommt es auch vor, dass die Nebenkostenvorauszahlungen in dem Mietangebot zu niedrig angegeben sind. Das böse Erwachen kommt mit der ersten Nebenkostenabrechnung, aus der sich Nachforderungen von mehreren tausend Euro ergeben können.

Vor Vertragsabschluss sollten sich Gewerbetreibende von einem Mietrechts-Anwalt in Berlin beraten lassen

Es empfiehlt sich für den angehenden Gewerbemieter dringend rechtliche Beratung vor Abschluss des Gewerbemietvertrages wahrzunehmen. Der Anwalt im Mietrecht wird diesen über die mit dem Mietvertrag einhergehenden finanziellen Belastungen informieren.

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