Mietrecht

Sueddeutsche Zeitung am 1.10.2013: "Chefarzt darf Mieterin kündigen"

Vom 01.03.2020

Er braucht die Wohnung nur als Zweitwohnung für Kurzvisiten bei seiner Tochter aus einer früheren Beziehung: Ein Chefarzt aus Hannover hat für seine Wohnung in Berlin Eigenbedarf angemeldet und der Mieterin gekündigt. Nun bekam er in vorläufig letzter Instanz recht - und schreibt damit Rechtsgeschichte.

Sueddeutsche Zeitung am 1.10.2013: "Chefarzt darf Mieterin kündigen"

Ihr Vermieter, ein Chefarzt, der in Hannover mit seiner Frau und vier Kindern lebt, hat Eigenbedarf angemeldet - nicht, um nach Berlin zu ziehen. Er gab an, eine Zweitwohnung zu benötigen, um seine damals zehn Jahre alte Tochter aus einer früheren nicht ehelichen Beziehung sehen zu können. Nun bekam der Chefarzt in vorläufig letzter Instanz recht - und schreibt damit Rechtsgeschichte.

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