Menschen mit wenig Geld können staatliche Unterstützung bei der Wahrung Ihrer Rechte bekommen: die Prozesskostenhilfe (PKH). Vor der Erteilung der Prozesskostenhilfe findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Im Falle des Unterliegens in einem Rechtsstreit werden gegnerische Anwaltskosten nicht von der Prozesskostenhilfe übernommen - außer im Familien- und im Arbeitsrecht. Als weitere Voraussetzung für Prozesskostenhilfe gibt es eine Erfolgsprüfung der Klageschrift durch das Gericht.