Versicherungsrecht - Beschwerden über Versicherungen

- Die fehlerhafte Beratung beim Abschluss durch den Versicherungsvertreter
- Falsche oder unverständliche Dokumentation durch den Versicherungsagenten
- Ungesetzliche Versicherungsbedingungen zum Nachteil der Versicherten
- Versicherungen: Schleppende Schadensbearbeitung und der Kampf mit dem Kleingedruckten
- Versicherungen: zu niedrige Rückkaufswerte bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen können gerichtlich angeforchten werden
Versicherungen versuchen bewußt, Zahlung zu vermeiden
Der Versicherte geht bei Abschluss der Versicherung davon aus, dass er gegen das versicherte Risiko gut abgesichert sei bzw. sein Geld in der kapitalbildenden Versicherung gut angelegt sei. Die oben beschriebenen Misstände bemerkt er erst wenn es zum Schaden gekommen ist oder er die kapitalbildende Versicherung vorzeitig kündigt. Erst jetzt merkt er, dass seine Versicherung, die auch eine Solidargemeinschaft der Versicherten sein soll, nur an einer Dividendenmaximierung für ihre Aktionäre interessiert ist. Eine hohe Dividende kann die Versicherung nur auszahlen, wenn diese hohe Prämien einnimmt und bei den Auszahlungen der Versicherungsleistungen knausrig istFehlberatung, unklare Versicherungsbedingungen und schleppende Schadensabwicklung
Bei Problemen mit einer Versicherung wie Fehlberatung, schleppender Schadensabwicklung oder unklaren Vertragsbedingungen, sollten Sie umgehend zu einem im Versicherungsrecht tätigen Anwalt in Berlin Kontakt aufnehmen. Dieser kann beurteilen, ob die Einwendungen der Versicherung gegen ihre Zahlungspflicht rechtlich Bestand haben. Eine Beratung per E-Mail oder Telefon kann erfolgen, nachdem Sie dem Anwalt vorher sämtliche Unterlagen und eine Sachverhaltsschilderung zur Prüfung übersandt haben.Rechtsklarheit: