Bei der Eigenbedarfskündigung bleibt alles beim Alten
Die Aufregung war groß, als das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Eigenbedarfskündigung des Vermieters, der seine Wohnung in Berlin als Zweitwohnung nutzen will, mit der Verfassung in Einklang steht. So tituliert die Süddeutsche Zeitung "Karlsruhe schwächt Rechte von Mietern - Kündigung bei Eigenbedarf wird erleichtert"
Liest man den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23.04.2014, 1 BvR 2851/13), stellt man schnell fest, dass das Bundesverfassungsgericht nur die bereits seit langem bestehende Rechtslage, die sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs ergibt, bestätigte. Von daher kann von einer Schwächung der Mieterrechte bzw. einer Erleichterung der Eigenbedarfskündigung durch die Entscheidung Bundesverfassungsgerichts nicht die Rede sein.